Schweizer Bankkonto |
||||||||||
Das BankgeheimnisDas absolute Bankgeheimnis ist Geschichte. Insbesondere in Deutschland haben die Finanzbehörden weitgehende Möglichkeiten Informationen über Bankkonten zu erhalten. Besser ist ist das Bankgeheimnis noch in Österreich aber vor allem in der Schweiz, wo es übrigens *Bankkundengeheimnis* heißt.
Im wesentlichen heißt das, daß die Schweizer Bank die Pflicht hat, die Daten Ihrer Kunden zu schützen und daß ein Verstoß dagegen ein strafbarer Tatbestand ist. Also selbst wenn eine Ihnen übelwollende Person, oder Institution von Ihrem Konto in der Schweiz weiß, muß sie erst einen Gerichtsbeschluß erreichen, damit sie an Ihr Konto kann. Und den bekommt sie nur, wenn ein Schweizer Richter überzeugt werden kann, daß ein Umstand vorliegt, der das Öffnen eines Schweizer Bankkontos rechtfertigen könnte. Nicht dazu zählt übrigens Steuerhinterziehung. Also sicherer ist Ihr Geld nur wenn Sie´s irgendwo vergraben und vergessen wo :o) |
||||||||||
... |
||||||||||